Beitragssätze

ab September 2024 gelten folgende Beitragssätze

diese werden für 12 Monate erhoben

Kinderkrippe 1. Kind 2. Kind
über 3 bis incl. 4 Std. 310 € 290 €
über 4 bis incl. 5 Std. 340 € 320 €
über 5 bis incl. 6 Std. 370 € 350 €
über 6 bis incl. 7 Std. 400 € 380 €
über 7 bis incl. 8 Std. 430 € 410 €
über 8 bis incl. 9 Std. 460 € 440 €

 

Kindergarten 1. Kind 2. Kind
über 3 bis incl. 4 Std. 136 € 126 €
über 4 bis incl. 5 Std. 150 € 140 €
über 5 bis incl. 6 Std. 164 € 154 €
über 6 bis incl. 7 Std. 178 € 168 €
über 7 bis incl. 8 Std. 192 € 182 €
über 8 bis incl. 9 Std. 206 € 196 €

 

kommunale Zuschüsse werden vom Beitrag direkt abgezogen:

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Essensgeld: warmes Mittagessen 3,50 Euro (Stand 01.05.2023) 

Fälligkeit der Entgelte: Die Elternbeiträge werden am 15. des laufenden Monats fällig. Die Kosten für das Essensgeld werden am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig.

Beispiel für Fälligkeit der Zahlungen am 15.10.: Elternbeitrag für den Monat Oktober und Essensgeldbeitrag für das bereits verzehrte Essen im September